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die Tourist-Information ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, am Samstag von 10 bis 14 Uhr und am Sonntag bleibt die TI geschlossen.
Die Wandelhalle und das Alte Kurhaus sind geöffnet.
Bei einem Anliegen erreichen Sie uns telefonisch und per E-Mail von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr.
Telefon: 04403 619 159
E-Mail: info@bad-zwischenahn-touristik.de
Die niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt seit dem 29. April bis zum 25. Mai 2022.
Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt seit dem 19. März bis zum 2. April 2022.
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert und leitet weitere Lockerungsschritte ein. Sie gilt ab dem 04. März bis zum 19. März 2022.
Folgende Lockerungen treten ein:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 24. Februar bis zum 4. März 2022.
Es gilt die Warnstufe 3, insbesondere u.a. Folgendes:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 02. Februar bis zum 23. Februar 2022.
Es gilt weiterhin die Warnstufe 3, insbesondere u.a. Folgendes:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 15. Januar bis zum 2. Februar 2022.
Es gilt die Warnstufe 3, insbesondere u.a. Folgendes:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 24. Dezember bis zum 15. Januar 2022.
Es gilt die Warnstufe 3!
Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung nochmals geändert.
Ab sofort:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 14. Dezember 2021 bis zum 19. Januar 2022.
Vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2022 (Weihnachts- und Neujahrsruhe) gilt landesweit und unabhängig der Indikatoren die verschärfte Warnstufe 3.
Bei der verschärften Warnstufe 3 - und während der Weihnachts- und Neujahrsruhe vom 24. Dezember bis 2. Januar - greift die Anwendung von 2G-Plus in nahezu allen Lebensbereichen. Kontakte müssen auf maximal 25 geimpfte oder genesene Personen drinnen und maximal 50 unter freiem Himmel reduziert werden. Für Ungeimpfte gilt: Treffen sind nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt erlaubt. Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars schließen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind nicht erlaubt. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen gilt ein Tanzverbot.
>>>>> Die niedersächsische Corona-Verordnung kompakt.
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 24. November bis zum 22. Dezember 2021.
Es gilt die Warnstufe 2!
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 11. November bis zum 10. Dezember 2021.
Das ist NEU:
Beachten Sie dabei u.a. die Regeln unabhängig von den Warnstufen oder der Inzidenz:
Beherbergung:
Handel:
Gastronomie:
Diskotheken, Clubs, u.ä.:
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte:
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Die niedersächsiche Landesregierung hat die Corona-Verordnung aktualisiert. Sie gilt ab dem 08. Oktober bis zum 10. November 2021.
Beachten Sie dabei u.a. die Regeln unabhängig von den Warnstufen oder der Inzidenz:
Beherbergung:
Handel:
Gastronomie:
Diskotheken, Clubs, u.ä.:
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte:
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Es gibt eine neue niedersächsische Corona-Verordnung Die ab 22. September gültige Verordnung gilt bis zum 10. November.
Erstmals darin enthalten sind die Regeln für die Warnstufen 2 und 3. Vielerorts gibt es dann eine 2G-Pflicht. Bitte beachten Sie u.a.:
>>>>> Weiterführende Informationen über die Warnstufen und Leitindikatoren.
WeiterlesenDa im Landkreis Ammerland die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge über 50 lag, hat der Landkreis mit Allgemeinverfügung vom 1. September 2021 festgestellt, dass ab 3. September 2021 in bestimmten Bereichen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zur Anwendung kommt.
Auszug aus den Erläuterungen:
Nach Satz 4 gilt für Beherbergungsstätten, dass Personen, die nur aufgrund eines negativen Testnachweises Zugang zu der Beherbergungsstätte haben, während der Nutzung der Einrichtung mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen haben. Für Personen mit Impf- oder Genesenennachweis gilt diese Testpflicht während des Aufenthaltes nicht. Wird ein Test nicht durchgeführt, ist das Nutzungsverhältnis zu beenden.
WeiterlesenSeit Mittwoch, 25. August 2021 gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Zu den wesentlichen, mit der neuen Corona-Verordnung verbundenen Änderungen gehören:
und zwar
Außerdem gilt landesweit die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist, wenn
Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein,
Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz bleiben einige Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung leicht modifiziert in Kraft. Dazu gehören
Weggefallen sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, Kapazitätsbeschränkungen etwa bei Kultureinrichtungen und Veranstaltungen unter 5.000 Teilnehmenden, Sperrstunden in der Gastronomie, Verkaufsflächenbeschränkungen sowie zahlreiche Detailregelungen für unterschiedliche kleinere Bereiche, wie etwa Seilbahnen, Stadtführungen etc.
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Im Landkreis Ammerland lag die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über zehn. In einer Allgemeinverfügung vom 10. August 2021 wurden Verschärfungen für den Bereich des Kreisgebiets festgesetzt. Sie gelten ab dem 12. August 2021.
Mehr Handlungsspielräume für Kommunen bei steigenden Inzidenzen – Verschärfungen in besonders kritischen Bereichen.
Der Landkreis Ammerland ist dadurch ermächtigt, Bereiche von Regelverschärfungen auszunehmen - auch wenn die Inzidenz die Grenzwerte überschreitet. Dort können dann die Regeln des niedrigeren Grenzwerts angewendet werden. Laut der Niedersächsischen Staatskanzlei betrifft das u.a. die Bereiche:
Beachten Sie bitte außerdem weiterhin den Stufenplan für weitere Lockerungsschritte:
Stufenplan 2.0 (mit Inzidenz unter 10)
sowie die aktuellen Regelungen in Niedersachsen
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Die niedersächsische Landesregierung ermöglicht weitere Lockerungsschritte. Seit Freitag, 16. Juli 2021 gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung.
Beachten Sie bitte außerdem weiterhin den Stufenplan für weitere Lockerungsschritte:
Stufenplan 2.0 (mit Inzidenz unter 10)
sowie die aktuellen Regelungen in Niedersachsen
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Die niedersächsische Landesregierung ermöglicht weitere Lockerungsschritte. Am 21. Juni treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft. Das ist auch im Ammerland der Fall.
Ab sofort dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Außerdem gelten folgende Regeln bei stabilen Inzidenzen unter 10:
Beachten Sie bitte außerdem den Stufenplan für weitere Lockerungsschritte:
Stufenplan 2.0 (mit Inzidenz unter 10)
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung ermöglicht weitere Lockerungsschritte. Seit Sonntag, 6. Juni 2021 gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung.
Beachten Sie bitte außerdem den Stufenplan für weitere Lockerungsschritte:
Stufenplan 2.0 (mit Inzidenz unter 10)
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung ermöglicht weitere Lockerungsschritte. Seit Montag, 31. Mai 2021 gilt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Ammerland liegt seit dem 21. Mai 2021 unter 50.
Es gilt derzeit Folgendes:
Voraussichtlich ab Mittwoch, den 2. Juni wird die 7-Tages-Inzidenz im Ammerland unter 35 liegen.
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Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom 18. Mai 2021 § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Durch die o.g. Vorschrift wird geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dies sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar.
Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten.
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Ab dem 10. Mai gibt es Lockerungen für Geimpfte und mehr Freiheiten: Es gilt u.a. Folgendes:
Nachdem für den Landkreis Ammerland zuletzt stetig einen Inzidenzwert von über 100 gemeldet wurde, wird der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt.
Die Allgemeinverfügung wird am 24. April wirksam.
WeiterlesenDer Lockdown wird weiter verlängert. Am 19. April ist die nächste Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 9. Mai.
Die am 29. März 2021 in Kraft getretene niedersächsische Verordnung ist bis zum 18. April gültig.
Auch über die Ostern und die Osterferien werden somit keine Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen für touristische Zwecke möglich sein.
Ab einer Inzidenz von über 100 innerhalb eines Dreitagesabschnitts wird eine Notbremse gezogen. Dann kann es zu verschärften Regeln wie Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen kommen.
WeiterlesenDer Landkreis Ammerland verlängert die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf der Bad Zwischenahner Meile bis zum Ablauf des 1. Mai 2021.
„Eine Verlängerung ist angesichts der weiterhin steigenden Neuinfektionen geboten. Kontrollen durch das Ordnungsamt haben immer wieder gezeigt, dass die beiden durch diese Allgemeinverfügung geregelten Örtlichkeiten auch weiterhin als sehr belebt einzustufen sind, so dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt erforderlich ist“, so Landrat Jörg Bensberg. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Virusvarianten, die als deutlich ansteckender und gefährlicher gelten.
WeiterlesenIm Rahmen der Teststrategie gegen die Corona-Pandemie wird es auch im Ammerland kostenlose Testangebote geben. Landkreis und Gemeinden haben sich darauf verständigt, dass in jeder Ammerländer Gemeinde und der Stadt Westerstede ein Corona-Schnelltestzentrum eingerichtet wird, das die Angebote der niedergelassenen Ärzteschaft und der Apotheken ergänzt.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland dazu finden Sie im Corona-Infoportal.
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung hat sich dafür entschieden, den Lockdowns fortzusetzen. Die aktualisierte Corona-Verordnung ist am 8. März in Kraft getreten:
Kontaktbeschränkungen
Ab einem Inzidenzwert von unter 100 dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten auch dann als ein Haushalt, wenn sie nicht zusammenleben. Nicht eingerechnet werden auch Begleitpersonen und Betreuungskräfte, die Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, darf der Landkreis Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlauben. Auch in diesem Fall werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. An einem solchen Treffen dürfen nur dann Personen aus einer anderen Kommune teilnehmen, wenn dort auch die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Ausschlaggebend ist die Infektionszahl, die das Landesgesundheitsamt täglich für die Kommunen ausgibt.
Diese Geschäfte haben geöffnet:
Geschäfte und Einrichtungen mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs haben geöffnet. Dazu zählt: der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Bauernläden, Getränkehandel, Reformhäuser, Abhol- und Lieferdienste, Babyfachgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Optikerinnen und Optiker, Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher und Orthopädietechnik, Tankstellen und Autowaschanlagen, Kraftfahrzeughandel und Zweiradhandel für Probefahrten, Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Elektronikgeräte-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Brief- und Versandhandel, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfshandel, Futtermittelhandel, Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter, Brenn- und Heizstoffhandel, Verkaufsstellen für Fahrkarten für den Personenverkehr. Neu hinzu kommt ab der Buchhandel.
Auch neu: Im Einzelhandel sind Terminvereinbarungen mit Kunden möglich, sofern die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Ammerland unter 100 liegt. Auf je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich maximal ein Kunde oder eine Kundin samt Begleitperson aufhalten.
Diese körpernahen Dienstleistungen dürfen angeboten werden:
Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagepraxen dürfen wieder öffnen. Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpraktiker, Podologie oder Fußpflege haben ebenfalls geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, sind nur nach vorherigem negativem Schnelltest zulässig.
Diese Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen:
Zoos, Tierparks und botanische Gärten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Gleiches gilt für Gedenkstätten, Museen, Ausstellungen und Galerien. Für alle Einrichtungen gilt, dass Besucher zuvor einen Termin buchen müssen. Die Einrichtungen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet sein und müssen die Daten der Besucher erheben und dokumentieren.
Diese Einrichtungen bleiben geschlossen:
Gastronomiebetriebe, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen. Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kulturzentren. Auch Kinos, Freizeitparks, Kletterhallen, Klettergärten, Kletterparks, Spielparks, Abenteuerspielplätze, Minigolfanlagen und ähnliche Einrichtungen bleiben zu. Außerdem geschlossen bleiben Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen. Auch Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und Prostitutionsstätten dürfen weiterhin nicht öffnen.
Wann ist Sport erlaubt?
Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist wieder Sport in Gruppen von maximal 20 Teilnehmenden im Außenbereich öffentlicher und privater Sportanlagen möglich. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tages-Inzidenz stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Die Sportgruppen müssen dabei jedes Mal mit den gleichenden Teilnehmenden zusammengesetzt sein und die Teilnehmenden müssen Abstand zueinander halten. Bis zu zwei Betreuer dürfen das Training leiten. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Erwachsene dürfen beim Sporttreiben maximal zu fünft sein und aus höchstens zwei Haushalten kommen. Dafür dürfen auch öffentliche und private Sportanlagen genutzt werden.
Wo gilt die Maskenpflicht?
In allen Einrichtungen, in denen Besucher, Kunden oder Patienten aufeinandertreffen, gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Das Tragen der medizinischen Masken ist unter anderem in Geschäften, Apotheken, Friseurläden, Arztpraxen, bei Fahrgemeinschaften, auf Wochenmärkten sowie in allen geschlossenen Räumen von Betrieben und Einrichtungen vorgeschrieben. Darüber hinaus muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung auf allen zu den Geschäften und Einrichtungen zugehörigen Parkplätzen getragen werden. Ebenso wie im öffentlichen Personenverkehr und dessen zugehörigen Einrichtungen, wie beispielsweise an Haltestellen und in Bahnhöfen. Kinder bis einschließlich fünf Jahre müssen gar keine Maske tragen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen eine Stoff- oder Alltagsmaske tragen.
In Bad Zwischenahn herrscht zudem in den Straßen Peterstraße und In der Horst sowie zur Einmündung in die Straße Auf dem Hohen Ufer (Zugang zum Kurpark und zur Tourist-Information) eine Maskenpflicht.
Beachten Sie außerdem die stufenweise Öffnungsstrategie der Niedersächsischen Landesregierung.
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung hat sich dafür entschieden, den Lockdowns fortzusetzen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am 13. Februar in Kraft und verlängert sich bis zum 7. März 2021.
Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen sind für touristische Zwecke weiterhin nicht gestattet. Es gilt das Grundprinzip, dass nur Übernachtungen zu einem notwendigen Zweck zulässig und touristische Übernachtungen ausgeschlossen sind.
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung verschärft nochmals die aktuellen Corona-Maßnahmen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am 25. Januar in Kraft. Beachten Sie u.a. bitte:
Auch in Niedersachsen kann in sogenannten Hotspots, das heißt Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegrenzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die örtliche Behörde, also der Landkreis Ammerland.
Die Maßnahme würde auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten. Ausnahmen sind unter anderem für Arztbesuche, den Weg zur Arbeit sowie Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen vorgesehen.
Die niedersächsische Landesregierung verschärft nochmals die aktuellen Corona-Maßnahmen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am 10. Januar in Kraft. Beachten Sie u.a. Folgendes:
Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot von Feuerwerken auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 1. Januar 2021.
Ansammlungen in der Öffentlichkeit am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind ohnehin verboten, um die Infektionsgefahren zu reduzieren. Darüber hinaus untersagt der Landkreis Ammerland in Abstimmung mit den Gemeinden und der Stadt Westerstede Feuerwerk an den Orten, an denen sich in der Vergangenheit größere Gruppen von Menschen zu diesem Zweck versammelt haben.
Auf den nachfolgend genannten belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk untersagt:
Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Kurort Bad Zwischenahn eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 20. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar 2021.
Sie umfasst alle Verkaufsstellen, die aufgrund des Kurortprivilegs sonntags grundsätzlich geöffnet sein dürften.
WeiterlesenDie niedersächsische Landesregierung verschärft die aktuellen Corona-Maßnahmen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft. Beachten Sie u.a. Folgendes:
Bund und Länder haben sich am Sonntag auf einen strengen Lockdown geeinigt, der am 16.12.2020 in Kraft treten soll. In Niedersachsen werden u.a. folgende Corona-Regeländerungen in Kraft treten:
Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens verlängert und verschärft die niedersächsische Landesregierung die aktuellen Corona-Maßnahmen. Die aktualisierte Corona-Verordnung ist am 12. Dezember in Kraft getreten. Grundlegende Änderungen:
Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft und brint folgende Änderungen mit sich:
Kontaktbeschränkungen
Erweiterte Maskenpflicht
Regeln im Einzelhandel
Regeln in der Gastronomie
Kontaktregeln zu Weihnachten und Silvester
Touristische Übernachtungen über die Feiertage
Aber:
Feuerwerk zu Silvester
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Die Verordnung der niedersächsischen Landesregierung tritt ab Montag, 2. November 2020 in Kraft. Wichtigste Maßnahmen, die den Tourismus betreffen:
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Der Inzidenzwert im Ammerland übersteigt die Grenze von 50. Es herrscht ab sofort in den Straßen Peterstraße und In der Horst eine Maskenpflicht.
WeiterlesenDer Inzidenzwert ist auch im Ammerland auf über 35 gestiegen. Dies führt in einer Allgemeinverfügung des Landkreises zu folgenden Maßnahmen:
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Die Verordnung tritt am 23. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft. Wesentliche Neuerungen:
Sobald der Inzidenzwert auch im Ammerland 35 übersteigt, muss der Landkreis Ammerland die oben genannten Punkte in einer entsprechenden Allgemeinverfügung festlegen.
WeiterlesenDie vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die außer Vollzug gesetzten Regelungen sind von den darin genannten Beherbergungsbetrieben mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu beachten. Der Beschluss ist unanfechtbar.
WeiterlesenMenschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen (mehr als 50/100.000 in 7 Tagen), dürfen vorerst nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten.
Die Fassung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.
>>>> Welche Landkreise/ Städte gelten als Risikogebiet?
WeiterlesenAngesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens verlängert die Niedersächsische Landesregierung die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 8. Oktober.
WeiterlesenDie Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung wurde bis einschließlich 14. September 2020 verlängert. Gegen die ursprünglich geplanten weiteren Lockerungen sprechen die nach wie vor recht hohen Infektionszahlen.
WeiterlesenAhndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung - Runderlass und Bußgeldkatalog des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 26. August 2020.
Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter zuständig - hilfsweise die Polizei.
WeiterlesenAngesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns auf das Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten.
Die Verschiebung der siebten Stufe des niedersächsischen Stufenplans sei vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage der richtige Weg.
WeiterlesenPersonen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 besteht, haben sich in jedem Fall sofort beim Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland unter der Telefonnummer 04488 56-5700 zu melden. Nach der neuen Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten sind sie verpflichtet, beim Gesundheitsamt ihre Personalien aufnehmen zu lassen sowie Angaben über das von ihnen verlassene Risikogebiet zu machen und beim Hausarzt oder in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentrum einen Corona-Test durchführen zu lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind symptomfreie Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die sich lediglich bis längstens 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, beispielsweise Durchreisende.
WeiterlesenMit der neuen Änderungsverordnung gelten weitere Änderungen/Lockerungen:
Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) zu ergänzen.
Damit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen ab Freitag nicht mehr erlaubt, Personen unterzubringen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben.
Folgende Landkreise sind davon betroffen:
Kreis Gütersloh
33330-33335 Gütersloh, 33378 Rheda-Wiedenbrück, 33397 Rietberg, 33415 Verl, 33428 Harsewinkel, 33442 Herzebrock-Clarholz, 33449 Langenberg, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, 33775 Versmold, 33790 Halle (Westfalen), 33803 Steinhagen (Westfalen), 33824 Werther (Westfalen), 33829 Borgholzhause
Kreis Warendorf
48231 Warendorf, 48291 Telgte, 48317 Drensteinfurt, 48324 Sendenhorst, 48336 Sassenberg, 48346 Ostbevern, 48351 Everswinkel, 48361 Beelen, 59227-59229 Ahlen, 59269 Beckum, 59302 Oelde, 59320 Ennigerloh, 59329 Wadersloh
WeiterlesenMit der neuen Änderungsverordnung, die am 22.Juni 2020 in Kraft getreten ist, wird der Stufenplan der Landesregierung weiter umgesetzt.
Diesee Änderungen gelten insbesondere:
Seit den frühen Morgenstunden ist die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) nun für Apple- und Android-Smartphones erhältlich. Sie soll Nutzerinnen und Nutzer vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 warnen.
WeiterlesenIn Niedersachsen gelten ab dem 8. Juni weitere Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen. Die neu aufgelegte „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert wiederum auf dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung.
Diese Änderungen gelten dann insbesondere:
In Niedersachsen gelten ab dem 25. Mai weitere Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen. Die neu aufgelegte „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert wiederum auf dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung.
WeiterlesenIn Niedersachsen gelten ab sofort weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen. Die neu aufgelegte „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert auf dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie der Bund-Länder-Beschlussfassung vom 6. Mai 2020.
WeiterlesenDie niedersächsiche Landesregierung hat am 8. Mai 2020 eine aktualisierte Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Fassung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft.
WeiterlesenAb sofort gilt die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 05.05.2020 (Nds. GVBl. S.)
WeiterlesenDie Landesregierung hat in ihrer Pressekonferenz einen Plan vorgestellt, wie auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der ‚Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘. Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Dabei wurden die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen neben- und übereinandergelegt. Bewertet wurde auch, welche Lockerungen nach welchem Zeitablauf gleichzeitig vertretbar erscheinen. Grundlage bleibt dabei der Infektionsschutz.
Hier der Auszug den Tourismus betreffend:
Auch im Bereich des Tourismus geht Niedersachsen voran: In der ersten Stufe kommen jetzt zunächst Dauercamper und Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsbesitzer zum Zuge. Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen. Ab Mitte Mai sollen in einer zweiten Stufe Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze werden dann auch für vorübergehende, mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet werden – allerdings zunächst nur mit einer 50-prozentigen Auslastung. Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für die rechtzeitig zu Pfingsten wieder zu öffnenden Hotels und Pensionen. Auch hier sollen rasche Wechsel von Gästen ebenso verhindert werden, wie allzu viele Begegnungen in geschlossenen Räumen. Die Details und das weitere Vorgehen sollen binnen einer Woche MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeiten.
WeiterlesenWährend die gastronomischen Betriebe nach wie vor nur für Abhol- bzw. Lieferdienste geöffnet sind, dürfen die Geschäfte in Bad Zwischenahn ab diesem Sonntag, 26.04.2020, mit begrenzten Zutrittsregelungen wieder nach der Kurortregelung öffnen. Auch die Absprache mit dem Lebensmittelhandel zur Aussetzung der Sonntagsöffnung läuft aus. Vor diesem Hintergrund appellieren Landrat Jörg Bensberg und Bürgermeister Dr. Arno Schilling abermals, vorerst an Sonntagen den Kurort und andere bekannte touristische Ziele zu umfahren und auf alternativen Routen die schönen Seiten der direkten häuslichen Umgebung zu entdecken.
WeiterlesenIn Niedersachsen wird das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel. Die Regelung gilt ab dem kommenden Montag, wie Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) am Mittwoch in Hannover sagte.
Weiterlesenu.a. wurde in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 geregelt:
Der Landkreis Ammerland teilt mit, dass das Segeln als Individualsport auch aus Vereinshäfen ab sofort wieder erlaubt ist. Nach klarer Aussage des niedersächsischen Sozialministeriums ist das Betreten eines Segelhafens unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässig.
Danach ist die sportliche Betätigung im Freien unter den Voraussetzungen des § 2 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Beschränkung sozialer Kontakte gestattet, sofern unter anderem die Zusammenkunft von maximal zwei Personen im öffentlichen Raum nicht überschritten und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter von Mensch zu Mensch, die ausdrücklich auch für das Ausüben des Segelsportes auf dem Segelboot gilt, eingehalten wird.
Besuch in den Kurort verschieben
Bitte den Osterspaziergang in heimischer Umgebung zu genießen
Schönes Wetter, Frühlingsblüte und freie Tage: Eigentlich der perfekte Rahmen für einen Osterbesuch in Bad Zwischenahn. Doch in diesem Jahr appelliert Bürgermeister Dr. Arno Schilling an auswärtige Besucher, den beliebten Kurort aus gegebenem Anlass nicht zu besuchen und den Verfügungen des Landkreises Ammerland und des Landes Niedersachsen Folge zu leisten. Seit Wochen sind aus diesem Grund an den Sonntagen die Geschäfte geschlossen, so auch an den kommenden Feiertagen. Das habe bisher vorbildlich funktioniert und Wirkung gezeigt. Dafür bedanke er sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern. „Wir freuen uns, wenn Sie uns die Treue halten und auch nach der Lockerung der aktuellen Anordnungen die Annehmlichkeiten in Bad Zwischenahn zu schätzen wissen. Bis dahin bitte ich Sie aber, den Osterspaziergang möglichst in der heimischen Umgebung zu genießen“, ruft Bürgermeister Dr. Arno Schilling die Bürgerinnen und Bürger aus der Region zu verantwortungsbewusstem Handeln auf.
Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.
WeiterlesenPatienten aus umliegenden Krankenhäusern werden in Bad Zwischenahn im Reha-Zentraum am Meer aufgenommen.
WeiterlesenGemeindeverwaltung ist in Notfällen ansprechbar
Wer geht für mich einkaufen, wo erhalte ich eine warme Mahlzeit, wie bekomme ich meine Medikamente? Für alle, die derzeit nicht auf ein familiäres, nachbarschaftliches oder digitales Netz zugreifen können, bietet die Gemeindeverwaltung jetzt mit einer Art „Hilfe-Telefon“ unter 04403/604-406 Unterstützung an.
WeiterlesenFür Bürgerfragen zur Corona-Pandemie hat die niedersächsische Landesregierung eine zentrale Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer +49 (0) 511 120 6000 gibt es allgemeine Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen. Zu Detailfragen wird der Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in verschiedenen Bereichen der Regierung vermittelt.
WeiterlesenDie Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.
WeiterlesenRestaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
WeiterlesenIn allen Dienststellenbereichen der Polizeidirektion Oldenburg wird die Einhaltung der Einschränkungen, die im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen wurden, konsequent überwacht.
WeiterlesenUm die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten ab sofort auch Beschränkungen für den Betrieb von Hotels, Gaststätten, Restaurants sowie Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen Das geht aus einer weiteren Allgemeinverfügung hervor, die der Landkreis Ammerland auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Niedersachsen am Mittwoch, 18. März, erlassen hat.
Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen besagt die Verfügung, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl sowie durch Hygienemaßnahmen und Hygienehinweise, minimiert wird. Sie dürfen daher nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 6 Uhr bis spätestens 18 Uhr beschränkt.
WeiterlesenDie Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich gilt seit dem 17. März 2020 auch für folgende Bereiche:
Für den Publikumsverkehr werden ab sofort geschlossen: Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und sonstige Angebote von Freizeitaktivitäten (in Räumen und im Freien), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen, alle Spielplätze einschließlich Indoor- Spielplätze, alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
WeiterlesenDie Landesregierung hat am Montag weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
WeiterlesenDer Landkreis Ammerland hat am 12. März eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Großveranstaltungen und Auflagen für Veranstaltungen unter 1000 Personen veröffentlicht: Danach sind Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmenden verboten und Veranstaltungen ab 250 Personen beim Gesundheitsamt anzuzeigen und nur unter strengen Auflagen möglich.
WeiterlesenBitte vermeiden Sie Menschenansammlungen und schrauben Sie soziale Kontakte auf das Nötigste zurück. Bitte bleiben Sie möglichst zu Hause.
Das Rathaus ist geöffnet. Es gilt weiterhin die 3G-Regel. Die Verwaltung bittet darum, Anliegen möglichst per E-Mail, Post oder Telefon vorzutragen bzw. die Online-Angebote zu nutzen. Für die Außenstellen der Gemeinde gilt 2Gplus und Maskenpflicht: in der Bibliothek am Meer, im Jugendzentrum und in Sportanlagen. Als Service für die Nutzer bietet das Team der Bibliothek wieder einen Bestellservice an.
COVID-19-Infektionen im Ammerland
Die Anzahl der im Landkreis Ammerland infizierten Personen entnehmen Sie bitte dem Corona-Infoportal des Landkreis Ammerlandes. Die Infizierten befinden sich samt der Familienangehörigen in häuslicher Isolation und werden dort medizinisch betreut. Das gilt auch für die engen Kontaktpersonen der Infizierten.